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Erklärung zur Barrierefreiheit


Wir bei Hal över möchten, dass unsere Website für alle zugänglich ist – unabhängig davon, ob jemand mit einer Einschränkung oder ohne unterwegs ist. Die Verbesserung der digitalen Barrierefreiheit ist für uns kein Pflichtprogramm, sondern ein fortlaufender Anspruch.

Rechtsgrundlage

Diese Erklärung basiert auf den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), das den European Accessibility Act (EAA, Richtlinie (EU) 2019/882) in deutsches Recht überführt.

Sie gilt für unsere Website:
www.hal-oever.de

Stand der Barrierefreiheit

Unsere Website erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA, derzeit teilweise. Viele Kriterien sind bereits umgesetzt – an einzelnen Stellen besteht noch Handlungsbedarf, den wir aktiv angehen.

Bekannte Einschränkungen

Im Folgenden dokumentieren wir transparent, wo aktuell noch Hürden bestehen und weshalb eine sofortige Behebung in einzelnen Fällen nicht möglich ist:

  • Navigation (IDs): Die Hauptnavigation existiert technisch in zwei Varianten – einmal für Desktop, einmal für mobile Geräte. Da beide dieselbe ID verwenden, kann es für Screenreader zu Orientierungsproblemen kommen. Eine Korrektur erfordert einen tiefen Eingriff in die Seitenstruktur und ist daher aufwändig.
  • Regionen: Mobile und Desktop-Navigation teilen sich dieselbe Landmark-Region (nav), was die Unterscheidung für Screenreader erschweren kann.
  • Schnellzugriff: Der Skip-Link zum Springen zu Navigation, Suche oder Hauptinhalt ist außerhalb einer dafür vorgesehenen Seitenregion eingebunden.
  • Überschriften-Hierarchie: Vereinzelt werden Überschriftenebenen übersprungen (z. B. direkt von H2 zu H4). Bei neuen Inhalten achten wir konsequent auf eine korrekte Struktur.
  • Hauptinhalt (main): Der Hauptinhaltsbereich ist nicht in jedem Fall auf der obersten Ebene eingebunden und vereinzelt mehrfach vorhanden.
  • Alternativtexte: In wenigen Fällen sind Bildbeschreibungen zu ausführlich oder nicht treffend genug formuliert.
  • ARIA-Attribute: An einzelnen Stellen entsprechen ARIA-Werte wie aria-controls, aria-roledescription oder aria-label noch nicht vollständig dem Standard. Betroffen sind vor allem komplexe dynamische Elemente, deren Optimierung Zeit erfordert.

Wir haben uns vorgenommen, diese Punkte schrittweise zu beheben und unsere redaktionellen wie technischen Abläufe so weiterzuentwickeln, dass Barrierefreiheit dauerhaft mitgedacht wird.

Stand der Erklärung

Erstellt und zuletzt geprüft am 01.05.2026. Grundlage ist eine Selbstbewertung auf Basis manueller Tests sowie einer Analyse mit dem Tool AccessGo.

Feedback und Kontakt

Stoßen Sie auf Barrieren oder haben Sie Hinweise, wie wir unsere Website zugänglicher gestalten können? Wir freuen uns über jede Rückmeldung:

Hal över Bremer Fahrgastschifffahrt GmbH
Schlachte 2
28195 Bremen
Mail: info@hal-oever.de
Telefon: +49 421 33 89 89

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf eine Anfrage keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. In Deutschland ist dies die jeweils zuständige Landesbehörde gemäß BFSG. Weiterführende Informationen stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereit.

Unser Ziel

Eine Website, die wirklich für alle funktioniert – das ist der Maßstab, an dem wir uns messen lassen wollen. Barrierefreiheit verstehen wir als kontinuierlichen Prozess, nicht als einmalige Aufgabe.